Verschärfung des Korruptionsstrafrechts geplant. Auch Ärzte werden erfasst.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Korruptionsstrafrechts eingebracht. Der Entwurf sieht die Schaffung eines §...
17. Juni 2025
Müssen gedopte Spitzensportler in Deutschland bald mit Haftstrafen rechnen? So sieht es zumindest der Entwurf des neuen Antidoping-Gesetzes der Bundesministerien für Inneres und Justiz vor. Danach soll Doping nun ein Straftatbestand werden. Statt bisher nur die Hintermänner zu bestrafen, sollen sich nun auch die gedopten Sportler selbst strafrechtlich verantworten müssen. Dabei soll bereits der Besitz von Dopingmitteln strafbar sein. Auch soll es – im Unterschied zum bisherigen Anti-doping-Gesetz - nicht mehr auf die Menge der besessenen Dopingmittel ankommen. Gedopte Sportler sollen nach dem Gesetzeswurf mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können, während der Strafrahmen bei Besitz und Erwerb von Dopingmittel bis zu 2 Jahren gehen soll. Der DOSB (deutsche olympische Sportbund) hält den Entwurf für zu weitgehend und steht diesem skeptisch gegenüber, will diesen aber ausführlich prüfen.
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