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Ferienhauskauf auf Sizilien

Auch bei uns ist derzeit ein wenig Urlaubsstimmung in der Kanzlei, jedenfalls für einen kurzen Moment nämlich als unsere Experten für italienisches Recht und Partner Dr. Jürgen Reiß und Oliver Schupp der Redakteurin Anne-Christin Sievers von der FAZ bezüglich eines Ferienhauskaufs in Italien Rede und Antwort standen.

Der Artikel beschreibt die schönen Vorzüge von Ferien auf Sizilien und stellt den aktuell relativ günstigen Immobilienmarkt für Ferienhäuser dar. Unsere beiden Experten Oliver Schupp und Dr. Jürgen Reiß warnen in dem Artikel zurecht jedoch vor unüberlegten und übereilten Entscheidungen beim Ferienhauskauf. So wird Kanzleigründer und Senior Partner Dr. Jürgen Reiß in dem Artikel in der Frankfurter Allgemeine am Sonntag vom 01.07.2018 wie folgt zitiert:

 

„Man sollteauf keinen Fall aus einer Weinlaune heraus etwas unterschreiben, nicht mal auf einem Bierdeckel.“ Denn schon das gilt als Vorvertrag. Anders als in Deutschland ist die Schriftform des Vorvertrages in Italien frei, weil er nicht notariell beurkundet werden muss. Außerdem verpflichtet man sich nach italienischem Recht schon mit der Unterschrift des Vorvertrags zum späteren Kauf. „Dadurch wird sofort eine Anzahlung, die Caparra, fällig, meist zwischen 10 und 30 Prozent des Kaufpreises – das können erhebliche Summen sein.“

Quelle: FA am Sonntag vom 01.07.2018, „Zweitwohnsitz am Vulkan“ von Anne-Christin Sievers

 

Daher ist es gerade bei Rechtsgeschäften im Ausland wie einem Ferienhauskauf sehr wichtig, sich zuerst zu informieren und auch rechtlich beraten zu lassen, denn nur so können Sie Ihren nächsten Urlaub im eigenen Ferienhaus – ohne juristische Probleme – genießen.

 

Den vollständigen Artikel könne Sie unter folgendem Link nachlesen:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/haus/ferienhaeuser-auf-sizilien-werden-immer-guenstiger-15662793.html

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