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Testament mit der Formulierung: „Wer mir in den letzten Stunden beisteht, dem übergebe ich Alles“ stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar.

So hat das OLG Hamm in einer aktuellen Erbrechtsstreitigkeit entschieden. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte die Erblasserin ein Testament mit der Formulierung  „Wer mir in den letzten Stunden beisteht, dem übergebe ich Alles“ aufgesetzt. Die letzten Lebensstunden der Erblasserin verbrachte ihr Nachbar mit ihr Krankenhaus, wo er die Erblasserin beim Sterben begleitete. Aufgrund dessen beantragte er beim zuständigen Nachlassgericht einen alleinigen Erbschein, den das Gericht jedoch nicht ausstellte. Letztinstanzlich lehnte nun auch das OLG Hamm den Erbscheinsantrag als unbegründet ab. Denn nach Auffassung des Gerichts sei die Erbeinsetzung zu unbestimmt und verstoße gegen den Höchstpersönlichkeits-grundsatz aus § 2065 Abs. 2 BGB.

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