Hero2-Erbrecht-Aktuelles@2 Hero2-Erbrecht-Aktuelles@2
»Wir halten Sie auf dem Laufenden.«

„Geschäftsunfähigkeit trotz notarieller Beurkundung“

Das Landgericht Mosbach (Urteil vom 23.12.2015 – Az.: 2 O 221/14) hatte über die Frage zu entscheiden, welche Wirkung von den Feststellungen des Notars zu der Geschäftsunfähigkeit ausgeht.

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Zwei Ehegatten haben jeweils ihr hälftiges Eigentum an einem Wohnhaus auf einen Sohn übertragen und sich ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten. Dem zweiten Sohn erteilte die Ehefrau nur einen Monat später eine Vorsorgevollmacht. Einen Monat nach Abschluss der Vollmacht ist der Ehemann verstorben. Trotz notarieller Feststellung der Geschäftsfähigkeit der Ehefrau forderte der zweite Sohn im Rahmen seiner Vollmacht die Berichtigung des Grundbuchs, da er von der Nichtigkeit der Eigentumsübertragung ausgehe.

Das Gericht ist der Rechtsansicht des Bevollmächtigten gefolgt. Das Gericht macht deutlich, dass der Notar aus eigenen Erwägungen nicht geeignet sei, aus eigenem Sachverstand heraus die Prüfung der Geschäftsfähigkeit vorzunehmen. Die Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit seien lediglich ein jederzeit widerlegbares, bloßes Indiz.

Da in diesem Fall ein Gutachter zu dem Ergebnis kam, dass eine Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmacht vorlag und hier ein so enger zeitlicher Zusammenhang bestand, hat das Gericht auch die Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung angenommen. Außerdem ging das Gericht davon aus, dass bei den beiden Eigen-tumsübertragungen der jeweiligen Ehegatten ein einheitliches Rechtsgeschäft vorlag. Nach § 139 BGB hielt das Gericht demnach auch die Eigentumsübertragung des Vaters für unwirksam, so dass der Sohn letztendlich „leer“ ausging.

Das Urteil macht wieder einmal deutlich wie wichtig es im Erbrecht ist, sich rechtzeitig um die rechtlichen Probleme zu kümmern. Selbst die Gestaltung von erbrechtlichen Angelegenheiten durch den Notar bietet keine völlige Sicherheit, wenn
die Geschäftsunfähigkeit nachweisbar ist.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: