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Eine baden-württembergische Besonderheit verabschiedet sich

Im baden-württembergischen Gerichts- und Notariatswesen gibt es noch einige Besonderheiten im Vergleich zu anderen Bundesländern, so werden in Baden die allermeisten Gerichtsakten nicht in Aktenordnern geführt, sondern mit einem Faden gebunden. Das nennt sich dann badische Aktenbindung mit badischem Aktenknoten. Auch im Notariatswesen gibt es in Baden-Württemberg noch eine Besonderheit, denn in Baden-Württemberg sind alle Notariate noch staatlich und zudem gleichzeitig Nachlassgerichte. Das bedeutet die Notare sind auch gleichzeitig Nachlassrichter. In anderen Bundesländern sind die Nachlassgerichte jedoch am Amtsgericht angesiedelt und werden ausschließlich von Richtern und Rechtspflegern betreut.

Im Wege der Notariatsreform in Baden-Württemberg wird sich dies nun aber ändern. Denn zum 31.12.2017 wird das Notariatswesen in Baden-Württemberg reformiert. Es wird dann auch im Südwesten Deutschlands freie Notare und keine staatlichen mehr geben. Zudem wird das Nachlassgericht von den Notariaten getrennt und wie in den anderen Bundesländern am Amtsgericht angesiedelt sein.

Somit werden dann auch an unserer Niederlassung Karlsruhe daher die Nachlasssachen ab dem 01.01.2017 von Amtsrichtern und Rechtspflegern betreut werden, wie im restlichen Deutschland.

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