Der Steuersenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 26.11.2014 (n. 25116) entschieden, dass die Annahme einer Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung die Erben dann nicht vor den Forderungen des Finanzamtes schützt, wenn das Inventar nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit errichtet worden ist.