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WAS FÜR SIE TUN KÖNNEN.

Die Tätigkeit einer Kanzlei im Markenrecht ist ausgesprochen vielfältig. Im Folgenden finden Sie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine Darstellung unserer wesentlichen Tätigkeitsfelder.

Wenn Sie sich dennoch nicht ganz sicher sind, ob Ihr Fall in unseren Tätigkeitsbereich fällt, rufen Sie uns doch einfach an. Wir können Ihnen sicherlich weiterhelfen.

1. Anmeldung/ Eintragung von Marken

Die Marke, sei es Wortmarke, Bildmarke, Wort- und Bildmarke, oder aber eine sonstige Markenform (Hörmarke, dreidimensionale Marke etc.), stellt in vielerlei Hinsicht den Kern Ihres Unternehmens dar. Die Bedeutung eines professionellen Markenschutzes kann daher gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Dies gilt wohlgemerkt nicht nur für Großunternehmen, auch mittelständische Unternehmungen jeglicher Größe und Couleur sollten größten Wert auf den Erhalt und die Exklusivität Ihrer Marke legen.

Gerade in Zeiten internationaler wirtschaftlicher Verflechtungen (Stichwort: Globalisierung/ Internet) sollte der Schutz ihrer Marke höchste Priorität haben, auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus. So sorgen wir – angepasst auf Ihre spezifischen Bedürfnisse – auch für eine Anmeldung/ Eintragung auf europäischer/ internationaler Ebene.

Wir kümmern uns um eine sorgfältige und umsichtige Anmeldung/ Eintragung Ihrer Marke. Dabei gilt es, durch eine umfassende und professionelle Analyse zum Schutzstatus Ihrer Marke bereits vorausschauend die andernfalls später etwaig drohenden, kostspieligen und nervenzehrenden Auseinandersetzungen in Form von Abmahnungen oder Widerspruchsverfahren vorzubeugen.

Anders als beispielsweise das Markenamt prüfen und analysieren wir hier unter Einsatz modernster Technik unter anderem, selbstverständlich im Vorfeld, ob infolge denkbarer Verwechslungsgefahr zu bereits bestehenden Marken insofern Konfliktpotenzial besteht.

Überlassen Sie den Schutz Ihrer Marke nicht dem Zufall, es lohnt sich: Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Kompetenz als professioneller Partner im Markenrecht zur Verfügung.

2. Analyse zum Schutzstatus Ihrer Marke

Um Ihre Marke wirksam schützen und diesen Schutz auch dauerhaft wahren zu können, ist eine Analyse zum Schutzstatus Ihrer Marke unabdingbar. Denn nur wenn von Beginn an nicht beispielsweise bereits Kollisionsgefahren im Ansatz angelegt sind, kann effektiver Markenschutz betrieben werden.

So sollten Sie unbedingt vermeiden, dass bei Anmeldung Ihrer eigenen Marke bereits andere, verwechselbare Wort- und oder Bildmarken bestehen. In solchen Fällen drohen nämliche spätere kostspielige und den Markenkern Ihres Unternehmens bedrohende Auseinandersetzungen, im worst case bis hin zur Untersagung der weiteren Verwendung Ihrer mühsam aufgebauten Marke.

Da es sich insofern in vielen Fällen hierbei um Fragestellungen handelt, die bei Anmeldung und Eintragung eben nicht von Amts wegen geprüft werden, sollten Sie sich angesichts der Bedeutung Ihrer Marke nicht scheuen, hier zuverlässige, professionelle Hilfe einzuholen. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein und kontaktieren uns, wir stehen gerne mit Rat und Tat zu Ihrer Verfügung.

3. Überwachung/ Pflege Ihrer Marke (inkl. Social Media)

Markenschutz endet nicht mit Eintragung Ihrer Marke. Vielmehr bedarf es einer stetigen Kontrolle, um jederzeit zu vermeiden, dass beispielsweise neue, später eingetragene Marken Ihrer eigenen sprichwörtlich zum Verwechseln ähnlich sind.

Darüber hinaus gilt es auch so weit als möglich sicherzustellen, dass nicht fahrlässig oder gar ganz bewusst Ihre Marke rechtswidrig und – missbräuchlich von Dritten verwendet wird, um auf Ihre Kosten von Ihrer unternehmerischen Leistung mit zu profitieren.

Hier gilt es, bei entsprechend professionellem Monitoring durch konsequente anwaltliche Vertretung bei Markenverletzungen/Produktpiraterie bzw. durch eine umgehende markenrechtliche Abmahnung frühzeitig zu verhindern, dass Ihr eigener wirtschaftlicher Erfolg durch solche rechtswidrigen Handlungen von Dritten geschmälter oder gar gefährdet wird.

Stellte insofern früher bereits das „klassische“ Wirtschaftsleben dahingehend eine für den Unternehmer selbst kaum zu kontrollierende Gefahr des Missbrauchs der mühsam aufgebauten Marke dar, ist diese in Zeiten des Internets und nicht zuletzt Social Media noch einmal ins Unermessliche gewachsen.

Gut, wenn man dann einen professionellen Partner an seiner Seite weiß, der mit modernsten technischen Mitteln überwacht, ob ein Dritter Ihren guten Namen nutzt, um hinter Ihrem Rücken auf Ihre Kosten von Ihren Leistungen zu profitieren. Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir erläutern Ihnen gerne unsere Erfahrung und Kompetenz bei der Überwachung und Pflege Ihrer Marke.

> weitere Informationen zur Markenüberwachung

4. Anwaltliche Vertretung bei Markenverletzung/ Produktpiraterie

Die durchgehende und zuverlässige Überwachung/ Pflege Ihrer Marke dient dem Zweck, Markenverletzungen und Produktpiraterie schnellstmöglich zu erkennen und zu identifizieren. Alleine mit dem Erkennen des Missbrauchs Ihrer Marke sind aber natürlich die Ursache und der Urheber der Verletzung Ihrer Marke lediglich als solche entdeckt, aber noch nicht beseitigt. Der effektive Schutz Ihrer Marke beginnt daher im Grunde genommen erst hier.

So gilt es, wirtschaftliche Schäden durch schnelles und konsequentes anwaltliches Handeln möglichst bereits im Ansatz zu vermeiden. Gut, wer da eine engagierte, durchschlagskräftige Kanzlei an seiner Seite weiß, die außergerichtlich und/ oder gerichtlich, dabei nicht selten auch per Eilrechtsschutz, vehement und effektiv Ihre Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend macht.

Wir sind selbst Unternehmer und verstehen daher nur allzu gut, welche wirtschaftlichen Konsequenzen Markenverletzungen bzw. Produktpiraterie mit sich bringen können. Umso mehr ist hier ein schneller und konsequenter Rechtsschutz statt langwieriger, nicht zielführender außergerichtlicher Debatten gefragt, damit Sie sich schnellstmöglich wieder auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können.

5. Sonderfall: Markenrechtliche Abmahnung

Im Einzelfall kann es indes auch angezeigt sein, zunächst per markenrechtlicher Abmahnung vorzugehen.

Dieses auf die Unterzeichnung einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung gerichtete Vorgehen ist regelmäßig effektiver als ein „herkömmliches“ außergerichtliches Schreiben, gleichzeitig kann es unter Umständen zeitlich effektiver und kostengünstiger sein als ein gerichtliches Verfahren.

Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner dahingehend, dass er Ihr Markenrecht nicht erneut verletzen wird, im Wiederholungsfall wäre er dann aus der von ihm unterschriebenen Erklärung selbst heraus verbindlich verpflichtet, den dort festgehaltene Betrag als Strafe zu bezahlen. Je nach Qualität des Markenrechtsverstoßes kann ein solches Vorgehen insofern unter Umständen bereits ausreichen.

Gerade die markenrechtliche Abmahnung wird von dem ein oder anderen vermeintlichen Markenrechtsinhaber indes nicht selten auch ohne genauere rechtliche Prüfung als Druckmittel benutzt.

Selbstverständlich vertreten wir Sie – grundsätzliche, aber insbesondere auch in solchen Konstellationen - auch bei der Prüfung der Berechtigung und anschließender Abwehr gegen Sie geltend gemachter Ansprüche im Markenrecht.