WAS FÜR SIE TUN KÖNNEN.
Die Tätigkeit einer Familienrechtskanzlei ist ausgesprochen vielfältig. Im Folgenden finden Sie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine Darstellung zu den wesentlichen unserer Tätigkeitsfelder. Wenn Sie sich dennoch nicht ganz sicher sind, ob Ihr Fall in unseren Tätigkeitsbereich fällt, rufen Sie uns doch einfach an. Wir können Ihnen sicherlich weiterhelfen.
1. Ehevertrag
Der Abschluss eines Ehevertrags gilt gemeinhin – zugegebenermaßen nicht zu Unrecht – als unromantisch. Fakt ist aber auch, dass die – ohne Ehevertrag geltenden – gesetzlichen Regelungen sehr alt sind (mitunter mehr als 100 Jahre) und somit die diesen zugrunde liegende Konzeption nicht ohne weiteres mehr auf das heutige Selbstverständnis vieler Ehepaare passt.
Wenn man dann nicht in Form eines Ehevertrags aktiv wird, verpasst man im besten Fall die Möglichkeit, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, im schlimmsten Fall bereut man zu einem späteren Zeitpunkt die verpasste Gelegenheit.
Denn Eheverträge können rechtlich gesehen zwar vor und während der Ehe (und damit auch noch nach einer Trennung) abgeschlossen werden, Voraussetzung ist aber neben der notariellen Form – wie bei jedem Vertrag –, dass beide Partner diesen auch wirklich unterzeichnen möchten und sich einvernehmlich auf dessen Inhalte einigen.
Es empfiehlt sich daher vorausschauend aktiv zu werden und zumindest zu prüfen, ob die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelungen wirklich den eigenen Vorstellungen, Wünschen und Interessen entsprechen. Wir beraten und vertreten Sie hierbei gerne.
2. Trennung
Dass eine Scheidung rechtlich relevant ist und es insofern anwaltlicher Tätigkeit bedarf, ist allgemein bekannt.
Weit weniger geläufig ist vielen, dass eine anwaltliche Einschaltung bereits im Rahmen einer Trennung sinnvoll ist und dazu beitragen kann, einen späteren „Rosenkrieg“ zu vermeiden.
Sinnvoll ist es insofern häufig, die mit einer Trennung sich stellenden Rechtsfragen einvernehmlich, klar und verbindlich im Wege einer sogenannten Trennungsvereinbarung festzuhalten und zu klären.
3. Scheidung
Eine Scheidung ist ein in vielerlei Hinsicht einschneidender Vorgang. Insofern bedarf es einer anwaltlichen Vertretung, die Sie in dieser emotional meist stark beanspruchenden Situation durch kompetente rechtliche Vertretung mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl entlastet.
Neben der anwaltlichen Vertretung im Scheidungsverfahren als solchem gilt es regelmäßig, die Scheidungsfolgen, insbesondere Vermögensaufteilung/Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht/Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, verbindlich und in Ihrem Interesse zu klären.
Dies kann im Rahmen des Scheidungsverfahrens selbst geschehen, in vielen Fällen ist es aber ratsam, dahingehend eine entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarung anzustreben, um den sprichwörtlichen „Rosenkrieg“ zu vermeiden.
Gerne stehen wir Ihnen dabei mit Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl, aber auch durchsetzungsstark und zielgerichtet mit Rat und Tat zur Seite.
4. Scheidungsfolgen/ Scheidungsfolgenvereinbarung
(insbesondere Vermögensaufteilung/ Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht/ Umgangsrecht, Versorgungsausgleich)
Zu den sogenannten Scheidungsfolgen zählen insbesondere Vermögensaufteilung/ Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht/ Umgangsrecht und Versorgungsausgleich.
Die regelmäßige Verstrickung von Emotionen und rechtlich komplexen Fragestellungen stellen besondere Herausforderungen an Mandant und Anwalt, die einerseits Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen, andererseits Durchsetzungskraft, eine kluge Strategie und zielgerichtetes Vorgehen erfordern.
Gut, wenn man da einen Anwalt an seiner Seite weiß, der die eigenen Belange versteht und Ihre Interessen durchzusetzen vermag, sei es außergerichtlich oder gerichtlich.
5. Abstammung/ Vaterschaft/ Adoption
Die Thematik Abstammung/Vaterschaft/Adoption stellt einerseits angesichts der Überschneidung von juristischen und tatsächlichen familiären Problematiken bereits einen äußerst komplexen Bereich dar.
Zusätzliche Komplexität erfahren die sich insofern stellenden Fragen regelmäßig noch dadurch, dass sich Überschneidungen zum Erbrecht, mitunter auch zum Steuerrecht oder weiteren Rechtsgebieten ergeben.
Hier gilt es den Überblick zu behalten und den Blick für das Wesentliche zu behalten. Gerne vertreten und beraten wir Sie bei dahingehenden Fragen Ihrerseits. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
6. Internationales Familienrecht
Nicht immer spielt sich Familienrecht im rein nationalen Bereich ab. In Zeiten zunehmender internationaler Verflechtungen auf wirtschaftlicher Ebene spiegelt sich dies naturgemäß auch im Privaten wider. Die Zahl binationaler Ehen steigt, mit der Folge, dass sich hieraus wiederum rechtliche Fragen stellen, die nicht alleine mit einem Blick ins nationale Recht gelöst werden können.
Gut, wenn man dann einen international erfahrenen Anwalt an seiner Seite weiß, der zunächst einmal zuverlässig klärt, welches Recht überhaupt anwendbar ist, nicht selten eine durchaus komplexe juristische Fragestellung.
Gerade im Familienrecht können dabei sogar durchaus für einzelne Rechtsfragen Regelungen unterschiedlicher Länder zur Anwendung gelangen, was mitunter zu einer erheblichen Komplexität der Thematik führt.
Gleichzeitig können internationale Fallgestaltungen bei geschickter und vorausschauender Vorgehensweise auch zu interessanten Spielräumen führen, die von einem erfahrenen Anwalt zu Gunsten der Mandantschaft fachkundig genutzt werden können. Sprechen Sie uns einfach an.
7. (Internationale) Kindesentführung
Kindesentführung, insbesondere staatenübergreifend und somit international, ist ein in der juristischen Praxis äußerst heikles rechtliches Problem, das äußerst kontrovers behandelt wird.
Schon die juristischen Grundlagen sind ausgesprochen komplex, da hier gleich mehrere internationale Übereinkommen zu berücksichtigen sind.
Gerade deshalb bedarf es – zumal angesichts der immensen Bedeutung und der mitunter drastischen möglichen Rechtsfolgen – einer möglichst frühzeitigen erfahrenen, kompetenten und einfühlenden anwaltlichen Beratung bzw. Vertretung, die Ihnen hilft, die gegebenen juristischen Fallstricke zu umschiffen und eine Ihren Interessen gerecht werdende Lösung zu finden. Gerne sind wir Ihnen bei entsprechenden Fallgestaltungen behilflich.
8. Gewaltschutz
Das Gewaltschutzgesetz stellt, in Verbindung mit den maßgeblichen Vorschriften des FamFG, gerade auch bei innerfamiliären Konstellationen neben der Frage der etwaigen strafrechtlichen Verfolgung eine Möglichkeit dar, kurzfristig präventiven Schutz zu erlangen. Ziel ist es dabei regelmäßig eine einstweilige Anordnung zu erlangen.
Gut, wenn man in solchen Extremsituationen einen kompetenten, schnell handelnden und durchsetzungsstarken Anwalt an seiner Seite weiß. Sprechen Sie uns einfach an.