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WAS FÜR SIE TUN KÖNNEN.

Die Tätigkeit einer Bau- und Immobilienrechtskanzlei ist ausgesprochen vielfältig. Im Folgenden finden Sie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine Darstellung zu den wesentlichen unserer Tätigkeitsfelder. Wenn Sie sich dennoch nicht ganz sicher sind, ob Ihr Fall in unseren Tätigkeitsbereich fällt, rufen Sie uns doch einfach an. Wir können Ihnen sicherlich weiterhelfen.

1. Immobilienerwerb/ Immobilienveräußerung

Ein Immobilienerwerb oder der Verkauf einer Immobilie, also eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ist immer etwas besonderes.

Da es hierbei regelmäßig um größere Vermögenswerte geht, sollte man die Abwicklung einer Immobilientransaktion nicht auf die leichte Schulter nehmen oder sich gar darauf verlassen, dass die übrigen Beteiligten schon dafür sorgen werden, dass eine faire, juristisch einwandfreie und möglichst risikofreie Abwicklung erfolgt. Denn diese verfolgen in erster Linie ihre eigenen Interessen, statt sich damit zu beschäftigen, dass Ihre Bedürfnisse berücksichtigt und Ihre Rechte möglichst umfassend gewahrt werden .

Wir beraten Sie als Ihr Parteivertreter von Beginn an kompetent und zuverlässig und tragen dafür Sorge, dass Ihre Interessen hinreichend geschützt werden und Sie nicht unnötige Risiken eingehen.

> weitere Informationen zu Immobilienerwerb/-veräußerung

2. Haftung/ Baumängel

Ein wesentlicher Punkt beim Immobilienkauf stellt die Frage der Haftung, insbesondere für auftretende Mängel dar. Hier gilt es einerseits vertraglich vorzubeugen und die eigenen Interessen im Vertragswerk möglichst umfassend einzubringen.

Andererseits ist essentiell, bei bestehendem Vertrag im Rahmen der Geltendmachung von Mängeln von Beginn an stringent und juristisch richtig zu agieren. Mängelrüge und Nacherfüllung sind hier nur die Spitze des Eisbergs.

Auch gilt es mitunter zu erwägen, inwieweit ein Rücktritt/ eine Rückabwicklung des Kaufes angezeigt sein können.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten hierbei umfassend, um ihnen zielstrebig, durchsetzungskräftig und effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.

> weitere Informationen zur Haftung/Baumängel

3. Kaufpreisforderung/ Honorarforderung

Wesentlicher Bestandteil im Kontext eines Immobilienkaufs ist in vielfältiger Weise die Bezahlung für erbrachte Leistungen. Sei es der Kaufpreis, seien es die Honorare sonstiger Beteiligter wie Bauträger, Architekt, Generalunternehmer, Makler, Werkunternehmer etc., regelmäßig handelt es sich hier um beträchtliche Summen.

Umso wichtiger, hier im Rahmen der Vertragsgestaltung klare, juristisch saubere und interessengerechte Regelungen zu treffen.Dennoch stellen sich immer wieder Fragen nach Fälligkeit, Rückforderung oder betreffend der Geltendmachung nicht bezahlter Summen.

Wir beraten und vertreten die Beteiligten, also Bauherr/Käufer ebenso wie die Verkäuferseite bzw. die verschiedenen Berufsträger, um ihnen zielstrebig und effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.

4. Zwangsversteigerung

Die Komplexität und Regelungstiefe des Zwangsversteigerungsrechts wird von den Beteiligten, sei es Immobilieneigentümer, Bietinteressent oder Gläubiger regelmäßig bei weitem unterschätzt.

Um nicht erst im Nachhinein schlauer zu sein, ist es bei (drohenden oder angestrebten) Versteigerungsszenarien dringend geboten, sich frühzeitig anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Nur so kann gewährleistet werden, dass auch wirklich alle sinnvollen Möglichkeiten zur Wahrung der eigenen Interessen, gegebenenfalls auch Zwangsverwaltung und Teilungsversteigerung, genutzt werden.

5. Insolvenz des Bauträgers/ -unternehmers

Ist der Bauträger insolvent, stellt sich für viele Bauherren die Frage, wie es weitergehen soll. Daher sollte man rechtzeitig Vorsorge treffen.

Der Vertrag mit dem Bauunternehmen sollte bereits so ausgestaltet sein, dass Sie nur einzelne Arbeitsschritte bezahlen, nicht den Vertrag insgesamt im Voraus.

Wir erklären Ihnen, welche weiteren Möglichkeiten zur Eigensicherung bei einer Insolvenz des Bauträgers möglich sind.

6. Gesellschaftsrechtliche/ stiftungsrechtliche Lösungen zum Erhalt des Immobilienvermögens

Wenn das Immobilienvermögen über Generationen erhalten werden soll, bietet es sich an, dieses in eine Gesellschaft oder eine Familienstiftung zu übertragen.

Diese schützt die Immobilien vor streitigen Auseinandersetzungen der Erben oder auch bei Scheidungen. Zudem bietet dieses Vorgehen Schutz bei Unternehmensinsolvenzen.

7. Steuerrechtliche Beratung bei Immobilientransaktionen

Bei Immobilien gibt es zahlreiche Berührungspunkte zum Steuerrecht, angefangen beim Erwerb bezüglich der Grunderwerbsteuer, beim Besitz der Immobilien und der Grundsteuer bzw. Einkommensteuer bei vermieteten Immobilien, bis hin zur Immobilienübertragung und dabei möglicher Spekulationssteuer oder auch Schenkungs-/Erbsteuer.

Im Falle von vermieteten Immobilien, gerade auch Mehrfamilienhäusern, stellt sich die Frage, ob die Vermietung durch Privatpersonen oder durch juristische Personen erfolgen sollte, da dies steuerlich unterschiedliche Auswirkungen hat oder ob eine Option zur Umsatzsteuer erfolgen sollte.

Von erheblicher Relevanz ist auch die Frage der Übertragung von Immobilien an die nächste Generation, gerade wegen der eventuellen Ausschöpfung der Freibeträge im Erbschafts-/Schenkungssteuerrecht.

8. Gewerbliches Mietrecht

Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich nicht unerheblich vom Wohnraummietrecht. Dem gewerblichen Mieter können mehr Pflichten übertragen werden, er ist weniger schutzwürdig.

Daher gilt es, einen solchen Mietvertrag genauestens auszuarbeiten, andernfalls können z.B. übermäßig hohe Kosten für die Hausverwaltung auf den Mieter zukommen oder auch ein hoher Eigenanteil bei Renovierungen.

9. Eigentümergemeinschaft/ WEG Recht

Wer eine Wohnung erwirbt, wird automatisch Teil einer sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft.

Hiervon zu unterscheiden ist die Eigentümergemeinschaft, die entsteht, wenn es mehrere Eigentümer einer nicht in Wohneinheiten unterteilten Immobilie gibt.

In beiden Fällen bestehen häufig komplexe, nicht selten konträre Interessenslagen der Miteigentümer bzw. der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Entsprechend Auseinandersetzungen sind dann im Ergebnis vorprogrammiert.

Gut, wenn man dann über eine durchsetzungsstarke und kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung verfügt. Sprechen Sie uns einfach an.