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Immobilienrecht - Immobilienerwerb/ Immobilienveräußerung

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag steht im Zentrum jeder Immobilientransaktion. Hier werden die Rechte und Pflichten der Parteien geregelt, aber beispielsweise auch die juristische Grundlage für die Risikoverteilung z.B. bei Baumängeln, Unbebaubarkeit etc. gelegt.

Umso wichtiger, sich hier nicht auf vermeintliche Standardverträge zu verlassen, sondern passgenaue und interessengerechte Lösungen zu finden, die auf Ihre Bedürfnisse und die der Immobilie innewohnenden spezifischen Risiken zugeschnitten sind.

Architektenvertrag

Der Architektenvertrag regelt die Rechte zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten. Hier wird detailliert beschrieben, welche Leistungen erbracht werden sollen, um das gewünschte Bauwerk zu realisieren.

Dabei ist es besonders wichtig, den Vertrag darauf zu überprüfen, ob die Aufgaben des Architekten in Ihrem Sinne definiert sind und damit auch Ihr angestrebtes Ziel erreicht werden kann.

Selbstverständlich muss aber auch die Frage des Honorars eindeutig geklärt sein, einschließlich der Zahlungsbedingungen und des etwaigen Rechts zum Einbehalt von Honorar sowie die Haftung für Planungsmängel.

Bauträger- bzw. Bauvertrag

Sie wollen ein Haus erwerben, das noch gar nicht gebaut ist? Es gibt Bauträger, die auf dem eigenen Grundstück bauen, andere errichten das Haus, oftmals ein Fertighaus, auf einem Grundstück des Käufers.

Wird auf dem Grundstück des Bauträgers gebaut, wird der Käufer erst Eigentümer, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist, zahlt aber schon vorher den Kaufpreis, meist in mehreren Raten.

Hier gilt es Sie abzusichern, da beim Bauträgervertrag – im Gegensatz zu anderen Werkverträgen – kein Recht zur freien Kündigung besteht. Sie können also bei Unzufriedenheit nicht einen anderen Bauträger beauftragen, das Haus fertigzustellen.

Um so wichtiger ist es, dass die Details des Bauträgervertrags geklärt sind und bei Verzögerungen und Mängeln bei der Bauausführung von Ihnen Einfluss genommen werden kann.

Sind Sie für die Suche nach einem Grundstück verantwortlich, um das Haus bauen zu können, muss sichergestellt sein, dass Sie vom Vertrag mit dem Bauträger zurücktreten können, wenn Sie ein solches Grundstück nicht finden oder das geplante Bauprojekt auf dem erworbenen Grundstück nicht zulässig sein sollte.

Finanzierungsvertrag

Finanzierungsverträge sind regelmäßig Bestandteil von Immobilienkäufen. Vielfach werden die Konditionen dieser Verträge als quasi unverhandelbar und vorgegeben empfunden. Dies ist indes mitnichten so.

Wir beraten, prüfen und verhandeln umfassend, um so für unsere Mandanten möglichst günstige Konditionen zu erzielen, die auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Je nachdem kann auch gemeinsam überlegt werden, ob die klassische Bankfinanzierung vorliegend wirklich der einzig gangbare Weg ist.

Maklervertrag

Wenn Sie einen Makler beauftragen, um eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen, fällt die Vergütung für den Makler regelmäßig dann an, wenn dieser erfolgreich den Immobilienkauf /-verkauf vermitteln konnte.

Was aber, wenn der Makler untätig ist? Die Kündigung muss rechtssicher geschehen, um einen doppelten Provisionsanspruchs – für alten und neu beauftragten Makler – zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen. Fraglich kann auch sein, ob überhaupt ein Maklervertrag und damit ein Provisionsanspruch zustande gekommen ist.

Vereinbaren Sie ein kostenloses sowie unverbindliches Erstgespräch mit unseren Anwälten für Immobilienrecht.

Sie erreichen uns direkt in der Zentrale in Frankfurt und an jedem unserer Standorte. Unsere Kontaktdaten und weiterführende Links zu unseren Standorten finden Sie in der rechten Spalte.

Wir empfehlen Ihnen, das Kontaktformular für Ihre Anfrage zu nutzen. Wenn Sie uns dazu kurz Ihr Anliegen beschreiben, können wir uns besser auf das Gespräch vorbereiten. Wir melden uns dann schnellstmöglichst innerhalb eines Werktages bei Ihnen.

Selbstverständlich können Sie mit dem Kontaktformular auch nur einen Rückruf vereinbaren und alles weitere dann direkt mit unseren Anwälten besprechen.

 

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