Nach einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom vom 13. Oktober 2016 (Urteil Nr. 20653) können Immobilieneigentümer von der Gemeinde Schadensersatz verlangen, wenn es zu Schäden gekommen ist aufgrund fehlender Wartung und Erhalt der Kanalisation.
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Nach einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom vom 13. Oktober 2016 (Urteil Nr. 20653) können Immobilieneigentümer von der Gemeinde Schadensersatz verlangen, wenn es zu Schäden gekommen ist aufgrund fehlender Wartung und Erhalt der Kanalisation.