Nach einem Urteil des Tribunale di Palermo vom 05. Mai 2016 (Urteil Nr. 2525) sind die Maklergebühren schon bei Abschluss des in Italien üblichen und bindenden Vorvertrages zu einer Immobilie fällig.
Schließlich denken wir über so vieles nach und beschäftigen uns ausgiebig mit unseren Fachbereichen. Da gibt’s immer etwas Neues zu berichten.
Nach einem Urteil des Tribunale di Palermo vom 05. Mai 2016 (Urteil Nr. 2525) sind die Maklergebühren schon bei Abschluss des in Italien üblichen und bindenden Vorvertrages zu einer Immobilie fällig.