Für eine Anfechtung eines Testaments reicht es gemäß Urteil des Landgerichts Florenz (Nr. 285/2015) nicht aus, wenn beim Erblasser bei Errichtung des Testamentes bloß erste Anzeichen von Demenz gegeben waren.
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Für eine Anfechtung eines Testaments reicht es gemäß Urteil des Landgerichts Florenz (Nr. 285/2015) nicht aus, wenn beim Erblasser bei Errichtung des Testamentes bloß erste Anzeichen von Demenz gegeben waren.