Mit der seit dem 17.08.2015 geltende EU-Erbrechtsreform wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, welches durch Erben oder Testamentsvollstrecker ohne zusätzliche gerichtliche Anerkennung im EU-Ausland und somit auch in Italien verwendet werden kann, um Rechte am Nachlass auszuüben. Dies führt bei Nachlassvermögen in Italien zu einer Erleichterung des Nachweises der Erbenstellung.