Italien ist für Versicherer bereits aufgrund der 60 Mio. Einwohner einer der relevanten Märkte in Europa, zumal dort im gesamten Versicherungsbereich Prämien in Höhe von ca. EUR 120 Mrd. pro Jahr gezahlt werden. Naturgemäß ist hier angesichts der im Raum stehenden Summen Vorsicht angebracht bezüglich der damit verbundenen Haftungsrisiken.
Zum einen muss darauf geachtet werden, sofern deutsche Versicherungspolicen auch in Italien auf den Markt gebracht werden sollen, dass die entsprechenden Informationspflichten nach den italienischen Bestimmungen eingehalten werden. Zudem aber müssen selbstverständlich auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Mindestanforderungen des italienischen Rechts genügen. Wir stehen diesbezüglich mit unserer Kompetenz und Erfahrung in diesem Bereich zur Verfügung, um entsprechende Formulare zu prüfen und gegebenenfalls auch entsprechend abzuändern, damit diese nicht Beanstandungen ausgesetzt sind.
Wird in Italien eine Sparte einer Versicherung übernommen bzw. veräußert, kann es hierbei zu Streitigkeiten kommen, gerade in Bezug auf die Übernahme von Altverbindlichkeiten. Bei den dahingehenden Verhandlungen zwischen den Parteien ist es sinnvoll, sich anwaltlich vertreten zu lassen, nicht zuletzt bereits wegen der unterschiedlichen Mentalitäten, die sich bereits auch in der Verhandlungsführung zeigen und die dem Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß aufgrund seiner nunmehr nahezu 20jährigen Tätigkeit im deutsch-italienischen Bereich bestens vertraut ist, weshalb eine kompetente Wahrnehmung Ihrer Interessen hierbei gewährleistet werden kann.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Parteien, wird in der Folge üblicherweise dann ein Schiedsverfahren durchgeführt, bei welchem die Parteien durch italienische Avvocati vertreten werden. Insbesondere auch angesichts der Komplexität der Materie sollte im Sinne einer fehlerfreien Kommunikation ein sowohl im deutschen als auch im italienischen Recht sowie in beiden Sprachen bewanderter Rechtsanwalt beauftragt werden. Dies kann seitens unserer Kanzlei gewährleistet werden, insbesondere in Person des Kanzleigründers Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß, nicht zuletzt aufgrund seiner Erfahrungen gerade in diesem spezifischen Bereich der Schiedsverfahren zwischen Versicherungsunternehmen. Dieser würde selbstverständlich auch Termine im Schiedsverfahren vor Ort persönlich wahrnehmen. Gerne stehen wir Ihnen für nähere Auskünfte zur Verfügung gemäß der nebenstehenden Kontaktdaten.
Selbstverständlich sind wir in Italien auch forensisch tätig und vertreten unsere Mandanten entsprechend in gerichtlichen Verfahren vor Ort in Italien. Auch hier wird selbstverständlich die kompetente Vertretung durch den Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß gewährleistet.
Entsprechende Verfahren in Italien gegen Versicherer können dabei durch Verbraucher auch mittels Gruppenklagen (azione di classe) durchgeführt werden. Mithin können sich Verbraucher zusammenschließen und ihre Klagen beim zuständigen Landgericht (tribunale) gegen die Versicherung einreichen, sodass letztlich unter Umständen mehrere hundert einzelne Klagen in einem Verfahren verhandelt werden. Dies hat dann selbstverständlich aber auch zur Folge, dass sich der Streitwert schnell auf mehrere Millionen EUR summieren kann.
Im Unterschied zu Deutschland sind die Prozesslaufzeiten in Italien regelmäßig erheblich länger. So werden Verhandlungstermine bei Gericht angesetzt, in welchen ohne Auseinandersetzung zur Sache selbst lediglich Formalia überprüft werden, wie beispielsweise die korrekte Zustellung von Klageschriften bzw. Termine, in welchen allein über die Zulassung von Beweismitteln oder die Vereidigung eines Gutachters entschieden wird. Im Verbund mit der generellen Überlastung der italienischen Justiz führt dies zu Prozesslaufzeiten in I. Instanz von regelmäßig mehreren Jahren, die sich auch in der II. Instanz bei den Berufungsgerichten (corte d’appello) nicht reduzieren. Eine Verfahrenslaufzeit von 10 Jahren für die I. und II. Instanz ist dabei keine Seltenheit. Die dritte und letzte Instanz wäre sodann das Kassationsgericht (corte casszione), welcher dem deutschen Bundesgerichtshof entspricht.
Gerade in Bezug auf Lebensversicherungen ist sodann darauf hinzuweisen, dass teilweise in Italien die Auffassung vertreten wird, dass es sich hierbei um Finanzprodukte handelt, auf welche auch entsprechende Bestimmungen der Finanzgesetzgebung (TUF = Testo Unico della Finanza) anzuwenden wären. Einige Gerichte sind dabei sogar soweit gegangen, dass sie den gesetzlichen Regelungen eine Rückwirkung haben zukommen lassen und diese Regelung mithin auch auf Verträge anwendbar sein sollen, die bereits vor In-Kraft-tretender gesetzlichen Regelung abgeschlossen wurden.
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