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Italienisches Strafrecht

Wesentlich ist beim Vorwurf einer Straftat die gute Verständigung mit dem eigenen Verteidiger. Gerade aufgrund der möglicherweise gravierenden Folgen, insbesondere in Form einer Haftstrafe, ist es daher unerlässlich, sich über jegliche Punkte, die von Bedeutung sein können, mit seinem Verteidiger hinreichend verständigen zu können. Deshalb gewährleisten wir Ihnen bei Verfahren in Italien mit dem Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß eine Vertretung durch einen Anwalt, der sowohl Deutsch als auch Italienisch fließend spricht. Dieser steht Ihnen als Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung und nimmt die Vertretung vor Ort in Italien wahr.
Zudem ist es bei Strafverfahren auch wichtig, einen Anwalt mit Erfahrung an seiner Seite zu haben. Wichtig ist mithin nicht nur die rein sprachliche Kenntnis, sondern insbesondere auch die Vertrautheit mit den italienischen Besonderheiten und den Gegebenheiten vor Ort, um die richtige Taktik vorzubereiten (äußert man sich oder nicht, Kooperation mit den Behörden und gegebenenfalls Geständnis, Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft etc.).

I. Strafverteidigung

1. Außergerichtliches Verfahren

Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, bereits frühzeitig tätig zu werden, um schon im Vorfeld bei bestehenden Vorwürfen strafrechtlicher Natur mit den Behörden in Kontakt zu treten und die Vorwürfe möglichst zu entkräften. Denn dann besteht die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren derart Stellung zu nehmen, dass ein Strafverfahren selbst möglicherweise gar nicht erst eingeleitet wird, sondern das Verfahren in Italien archiviert wird. Hierzu nehmen wir bei Bedarf auch mit italienischen Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, frühzeitig Kontakt auf und führen Verhandlungen. Dies auch direkt vor Ort in Italien, da sich in Italien in direkten Gesprächen häufig strittige Fragen leichter klären lassen als bei rein schriftlicher oder telefonischer Korrespondenz.

2. Gerichtliches Verfahren

Sollte die Staatsanwaltschaft nicht die Einstellung des Verfahrens beantragt haben, wird nach Abschluss der Ermittlungen der Beschuldigte hierüber informiert und Akteneinsicht gewährt.

Nunmehr wird geprüft, ob ein Hauptverfahren durchgeführt wird, wobei für den Betroffenen auch die Möglichkeit besteht, Sonderverfahren zu beantragen. Es handelt sich dabei um das Verfahren der Strafzumessung (patteggiamento) bzw. das „abgekürzte Verfahren“ (giudizio abbreviato). Bei diesen beiden Verfahren wird keine Hauptverhandlung durchgeführt, allerdings sind die Beweise aus den vorherigen Ermittlungen, sowohl seitens der Polizei als auch des Verteidigers, vollständig verwertbar.

In dem Verfahren der Strafzumessung, welches ähnlich dem Deal in einem deutschen Strafver-fahren ist, wird mit der Staatsanwaltschaft ein Vergleich geschlossen. Dabei wird die Strafe um 1/3 gemildert, wobei der Angeklagte im Gegenzug dann auf seine Verteidigung verzichtet. Die ausgehandelte Strafzumessung muss allerdings noch vom Gericht genehmigt werden.

Bei einem abgekürzten Verfahren findet hingegen eine Verhandlung statt, wobei in dieser keine neuen Beweise vorgelegt werden können. Auch hier kommt es im Falle einer Verurteilung zu ei-ner Minderung der Strafe um 1/3.

Sollte es zu einem Hauptverfahren kommen, wird hierbei durch das Gericht ein Termin zur ersten Verhandlung festgesetzt. Ähnlich wie im Zivilverfahren dauern auch die Strafverfahren in der Re-gel erheblich länger als dies in Deutschland der Fall ist. Bei einem im Ausland ansässigen Ange-klagten wird regelmäßig auch ohne dessen persönliche Anwesenheit verhandelt, sofern dieser ordnungsgemäß durch einen in Italien zugelassenen Avvocato verteidigt wird. Auch in Italien be-steht dabei die Möglichkeit, dem Angeklagten Pflichtverteidiger zuzuordnen, welche nach prakti-scher Erfahrung wenig bis gar kein Interesse an einer effektiven Verteidigungstätigkeit zeigen. Gerade aus diesem Grunde ist es unumgänglich, einen Wahlverteidiger zu bestimmen, der die Rechte des Angeklagten insbesondere auch in einer mündlichen Verhandlung vertritt. Hierbei ist zudem auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2001 zu verweisen, wonach die Auslieferung nach Italien zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils auch dann zulässig ist, wenn der Angeklagte von einem in Italien geführten Strafverfahren, vom Hauptverhandlungster-min und vom Urteil gar keine Kenntnis hatte. Die Auslieferung deutscher Staatsbürger nach Ita-lien ist im Übrigen ohne weiteres möglich.

Ein besonderes Merkmal bei der Verurteilung zu Geldstrafen durch ein italienisches Strafgericht liegt in dem Umstand, dass die entsprechenden Zahlungen erst separat angefordert werden durch ein hiermit beauftragtes staatliches Unternehmen, wobei aber oftmals bei im Ausland an-sässigen verurteilten Personen über Jahre hinweg keine Aufforderung zur Zahlung kommt, diese aber dann beispielsweise bei Urlaubsaufenthalten in Italien vollstreckt werden könnte mittels Pfändung persönlichen Besitztümern.

II. Opferschutz – Geltendmachung von Schadensersatz für die geschädigte Partei

In Italien besteht sodann die Möglichkeit, sich als Zivilpartei in einem strafrechtlichen Verfahren zu bestellen. Dabei können die selbst geschädigte Partei bzw. auch die Erben einer getöteten Person Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern, welche dann durch den Strafrichter zu bestimmen sind. Sinnvoll ist auch hier die Vertretung über einen italienischen Avvocato, welchen wir durchführen über Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß zur Gewährleistung eines deutschsprachigen Ansprechpartners, da hier der gesamte Prozessablauf nicht nur verfolgt werden kann, sondern vielmehr auch selbst Zeugen benannt und befragt sowie auch Schriftsätze eingereicht werden können, die den eigenen Anspruch begründen. Auch diesbezüglich kann unsere Kanzlei bereits umfassende Erfahrungen vorweisen.

Unsere Anwälte in diesem Fachbereich.

> Dr. Jürgen Reiß
> Dr. Christian Pfeifer
> Oliver Schupp
> Rosario Bruno
> Pierpaolo Lucchese
> Marco Soleto
> Paolo Federico Fedele
> Matteo Colombi

 

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Legal Awards Winner 2021: Best Criminal Lawyer (Germany): Christian Pfeifer

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