Es ist darauf hinzuweisen, dass die nachfolgenden Ausführungen nur einen summarischen Überblick zu grundsätzlichen Fragen der Prozessführung in Italien bieten sollen, im konkreten Einzelfall aber ist es unabdingbar, eine Beratung durch einen im italienischen Recht kompetenten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Das Schadenersatzrecht bezüglich Italien ist für viele Deutsche verbunden mit Autounfällen während des Urlaubs. Dies nicht zuletzt aufgrund der doch freieren Auslegung der Verkehrsregeln in Italien und der damit verbundenen höheren Unfallgefahr für damit nicht vertraute Touristen. In der nahezu 20jährigen Geschichte unserer Kanzlei im deutsch-italienischen Rechtsverkehr hat vor allem der Kanzleigründer Herr Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß zahlreiche Erfahrungen in der Regulierung von Schadensfällen gerade auch im Bereich von Verkehrsunfällen mit schwersten Folgen, bis hin zum Tod einer der dabei beteiligten Person sammeln können. Dies bezogen auf die außergerichtliche Abwicklung mit der Versicherung aber auch bezüglich der gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Italien. Gerne stehen wir Ihnen für dahingehende Rückfrage gemäß der nebenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung und stellen Ihnen im Folgenden einige Grundzüge des Schadensrechts in Italien dar:
Aufgrund der zahlreichen Büros unserer Kanzlei in Italien können wir unsere Mandanten überall direkt vertreten, insbesondere aber kann auch eine direkte Vertretung bei außergerichtlichen Verhandlungen mit den Versicherern vor Ort durch den Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß in kompetenter Art und Weise gewährleistet werden. Dabei kann bei direkten Gesprächen, auch vor Ort in Italien, mit den Versicherern oftmals erreicht werden, dass Schadenersatz zügig geleistet wird und somit Schäden zeitnah ersetzt werden können.
Mitunter aber wird durch die Versicherung nicht der volle geforderte Schadenersatz geleistet bzw. wird auch die Bearbeitung der Angelegenheit verzögert. Ganz offensichtlich setzt man in Italien teilweisenoch immer darauf, dass viele ausländische Schadensberechtigte eine schnelle außergerichtliche Einigung akzeptieren, auch wenn sie dort nur geringen Schadenersatz erhalten oder bei Nichtbearbeitung den Weg vor ein italienisches Gericht scheuen, um jahrelange Prozesse zu vermeiden.
Hier aber können wir eine gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen in kompetenter Art und Weise gewährleisten, wobei Ihnen ein deutschsprachiger Partner der Kanzlei in Deutschland jederzeit zur Verfügung steht und somit keine sprachlichen und mentalitätsbedingten Verständigungsprobleme zu erwarten sind. Auch die Prozessführung selbst wird seitens Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß gewährleistet, sodass Ihnen entsprechende Kompetenz und Erfahrung zur Verfügung stehen.
Ist es zu einem Unfall in Italien gekommen, wird regelmäßig ein Unfallprotokoll durch die Polizei aufgenommen, die auf jeden Fall hinzugezogen werden sollte, da ansonsten Beweisprobleme drohen. Vorsicht ist dabei geboten, wenn das aufgenommene Protokoll von Ihnen unterzeichnet werden soll, Sie diese auch mangels italienischer Sprachekenntnisse nicht verstehen. Selbstverständlich sollte auch eine Unterzeichnung des Protokolls, dessen Inhalt nicht den Tatsachen entspricht, nicht erfolgen. Es gelten im Übrigen die gleichen Empfehlungen zum Vorgehen wie in Deutschland im Falle eines Autounfalls, mithin Anfertigung von Fotos der Schäden und Aufnahme von Adressen der Zeugen, die später in einem gerichtlichen Verfahren für Sie aussagen könnten. Bei erlittenen Verletzungen empfiehlt es sich, diese direkt vor Ort durch einen Arzt oder in einem Krankenhaus bescheinigen zu lassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Schäden bestritten werden könnten.
Bezüglich der Schadenersatz- und Schmerzensgeldbeträge ist festzustellen, dass diese in Italien wesentlich höher liegen als in Deutschland. Es wird dabei in Italien auf einen sogenannten „biologischer Schaden“ oder auch „Gesundheitsschaden“ (danno biologico) abgestellt. Dieser umfasst mittlerweile auch den früher separat geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch (danno morale). Die Zuerkennung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld kann auch über eine sogenannte Personalisierung des festgestellten Schadens an der Gesundheit des Verletzten erfolgen. Die Feststellung hat dabei durch einen spezifisch hierfür ausgebildeten Arzt (medico legale) zu erfolgen. Dieser führt in Italien eine Schadensaufnahme mit entsprechender Gutachtenerstellung durch, die dann in dem Verfahren vorgelegt und von den Parteien kommentiert werden kann. Der Gutachter muss dabei feststellen, welche vorübergehenden bzw. bleibenden Schäden bei dem Verletzten gegeben sind. Ein eventueller Invaliditätsgrad muss ebenfalls festgestellt werden, sowie auch eine etwaige Minderung der Erwerbsfähigkeit des Geschädigten. Unsere Kanzlei arbeitet zu diesem Zweck mit einem renommierten Mailänder Forensikarzt (medico legale) zusammen, Dott. Prof. Giuseppe Basile. Somit können wir in einem gerichtlichen Verfahren die Interessen unserer Mandantschaft auch derart vertreten, dass bei gerichtlich angeordneten Gutachten durch einen Gerichtssachverständigen Herr Dott. Prof. Basile als Parteisachverständiger für unsere Mandantschaft bestellt werden kann, um die für diese vorteilhaften Punkte herauszustellen. Selbstverständlich kann dieser zudem bereits außergerichtlich tätig werden, um medizinische Gutachten zu erstellen, welche hilfreich sein können bei den außergerichtlichen Verhandlungen mit den Versicherungen.
Bei den italienischen Gerichten bestehen Tabellen, anhand welche sich bezüglich des jeweils durch den Arzt festgestellten Punktewerts konkrete Schadensbeträge errechnen lassen. Maßgeblich sind dabei vor allem die Tabellen der Landgerichte Mailand und Rom.
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