Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
27. April 2015
Das italienische Parlament hat am 22.04.2015 eine Reform des italienischen Scheidungsrechts verabschiedet. Danach können bei einvernehmlichen Trennungsverfahren (consensuale) nunmehr bereits nach 6 Monaten, bei nicht einvernehmlichen Trennungsverfahren (sog. separazione giudiziale) bereits nach 12 Monaten ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden. Bisher betrug die Wartezeit bei beiden Verfahren 3 Jahre nach Abschluss (Rechtskraft) des Trennungsverfahrens. Diese "verkürzte Scheidungsmöglichkeit“ ist auch für bereits laufende Verfahren möglich.
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
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