Wichtige Gesetzesänderung im italienischen Familienrecht/Scheidungsrecht (brandneu)

Das italienische Parlament hat am 22.04.2015 eine Reform des italienischen Scheidungsrechts verabschiedet. Danach können bei einvernehmlichen Trennungsverfahren (consensuale) nunmehr bereits nach 6 Monaten, bei nicht einvernehmlichen Trennungsverfahren (sog. separazione giudiziale) bereits nach 12 Monaten ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden. Bisher betrug die Wartezeit bei beiden Verfahren 3 Jahre nach Abschluss (Rechtskraft) des Trennungsverfahrens. Diese "verkürzte Scheidungsmöglichkeit“ ist auch für bereits laufende Verfahren möglich.

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