Schenkung von Immobilien in Italien

Der italienische Corte di Cassazione hat mit Urteil vom 30. März 2016 (n. 6069) verkündet, dass die Schenkungen zwischen Eheleuten in Italien nicht der Schenkungssteuer unterliegen, auch wenn deren Wert unterhalb des Freibetrags liegt. Die Schenkungen unterliegen jedoch einer festen Eintragungsgebühr.

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