Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
13. Juli 2015
Der italienische Kassationshof, 3. Zivilsenat, hat mit Urteil vom 16. April 2015, n.7696, entschieden, dass der Käufer einer vermieteten Immobilie in Italien Räumungsklage bei Beendigung des Mietvertrages gegenüber dem Mieter verlangen kann, sofern kein entgegengesetzter Wille der Kaufvertragsparteien vorliegt. Der Verkauf der vermieteten Immobilie hat rechtlich zur Folge, dass der Mietvertrag auf den Käufer übergeht, ohne dass es der Zustimmung des Mieters bedarf. Dies gilt auch für den Fall, dass das Mietverhältnis schon bereits vor dem Kauf beendet war.
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
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