Rechtsprechung zum italienischen Immobilienrecht

Der 2. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom Der 2. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 09.12.2014 (n. 25923) entschieden, dass ein Immobilienkaufvertrag bereits mit der einfachen Mitteilung der Immobilienagentur an den Käufer, dass die Annahme der unwiderruflichen Angebots angekommen sei, rechtswirksam geschlossen worden ist.

Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien

Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN

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Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014

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