Rechtsprechung zum italienischen Gesellschaftsrecht

Der italienische Kassationshof, 1. Zivilsenat, hat mit Urteil vom Dezember 2015, n. 2460, entschieden, dass die Familiengesellschaft ausschließlich dem Firmeninhaber gehört auch in dem Fall, dass einige Firmengüter in das Eigentum von einem oder mehreren Familienangehörigen fallen.
Dies unterscheidet sich von einer gemeinschaftlichen Firma wie beispielsweise der oHG oder der GmbH nach italienischem Recht, welche entweder zu gleichen oder unterschiedlichen Quoten mehreren Personen gehört.

Italienisches Erbrecht - Erbschaftsmeldung stellt keine stillschweigende Erbschaftsannahme dar

Das oberste italienische Zivilgericht, das Kassationsgericht in Rom (Urteil Nr. 13491/14), hat bestätigt, dass die Abgabe der aus steuerlichen...

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Italienisches Immobilienrecht - Durchfahrtsrechte

Besteht auf einem Grundstück in Italien ein Durchfahrtsrecht, stellt das unrechtmäßige Verhindern der Durchfahrt eine Straftat dar.

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Italienisches Gesellschaftsrecht

Der 1. Zivilsenat des italienischen Carte di Cassazione hat mit Urteil vom 28. Oktober 2015 (n. 22008) die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach...

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