Italienisches Strafrecht – Strafvollstreckung im EU-Ausland

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 05. April 2016 in den verbundenen Rechtssachen C-404/15 und C-659/15 PPU verkündet, dass die Vollstreckung eines Haftbefehls in einem europäischen Mitgliedstaat nicht erfolgen darf, wenn dabei Menschenrechte verletzt werden und man unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen wird.

Italienisches Strafrecht - Die Verwendung einer falschen Privatschrift stellt keine Straftat mehr da

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Italienisches Strafrecht - italienisches Recht

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