Italienisches Immobilienrecht - Immobilienkauf Mailand
erschienen im Immobilien-Spezial, 19. Juli 2007 Financial Times Deutschland, Autor: Florian Eder
10. Januar 2018
Das Kassationsgericht hat mit Urteil Nr. 54521 vom 04. Dezember 2017 entschieden, dass keine Unterschlagung vorliegt, wenn der Makler vom Käufer erhaltene Anzahlungen nicht zurückerstattet, obwohl die gegenständliche Immobilie nicht übertragen wurde. Bei den Anzahlungen handele es sich nicht um eine fremde Sache, da diese in das Vermögen desjenigen übergehen, der sie erhalte. Hier sei vielmehr ein rein zivilrechtlicher Sachverhalt gegeben, wie dies auch schon mit Urteil Nr. 15815/2017 entschieden wurde, dort betreffend die fehlende Rückzahlung durch den Immobilienverkäufer.
erschienen im Immobilien-Spezial, 19. Juli 2007 Financial Times Deutschland, Autor: Florian Eder
erschienen im Immobilien-Spezial, 19. Juli 2007 Financial Times Deutschland, Autor: Florian Eder
Nach einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom vom 18. Oktober 2016 (Urteil Nr. 21024) kann Erwerbern einer Eigentumswohnung durch die...