Italienisches Immobilienrecht - Rücktritt von Kaufvertrag bei verspäteter Fertigstellung der Immobilie

Gemäß der Entscheidung des Landgerichts Agrigent Nr. 354 vom 29. Februar 2016 kann der Käufer von einem Vertrag zum Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie zurücktreten, wenn diese nicht innerhalb von drei Jahren fertiggestellt wird.

Italienisches Immobilienrecht – Vertrauensschutz für Immobilienkäufer

Wenn der versprechende Verkäufer dem versprechenden Käufer garantiert, dass der Verkaufsgegenstand frei ist von Belastungen oder dinglichen Rechten,...

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Italienisches Immobilienrecht - Immobilienkauf Mailand

erschienen im Immobilien-Spezial, 19. Juli 2007 Financial Times Deutschland, Autor: Florian Eder

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