Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
5. April 2017
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Rom (Urteil Nr. 656 vom 17. Januar 2017) kann ein Makler seine Maklerprovision nicht verlangen, wenn die Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien unterbrochen werden, weil der Makler das Kaufpreisangebot für zu niedrig erachtet. Sollten die Parteien dann mehrere Monate später einen Vertrag abschließen, kann der Makler keinen Anspruch mehr geltend machen, da nicht der reine Abschluss des Immobilienvertrages für die Maklerprovision maßgeblich ist, sondern vielmehr, dass dies auch zurückzuführen ist auf die Tätigkeiten des Maklers.
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014
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