Italienisches Immobilienrecht – Kosten eines Kondominiums

Nach einem Urteil des Landgerichts Rom (Urteil Nr. 2265 vom 07. Februar 2017) ist ein Beschluss nichtig, der ausschließlich dem Erwerber die fälligen Kosten des Kondominiums für die Jahre vor dem Eigentumserwerb auferlegt. Für das laufende Jahr des Erwerbs ist zudem Gesamtschuldnerschaft von Käufer und Verkäufer vorgesehen. Es handele sich bei einem solchen Beschluss nicht um einen reinen Fehler bei der Kostenaufteilung, sondern vielmehr um ein Abweichen von den gesetzlich festgelegten Kriterien bei Eintritt in ein bestehendes Kondominium, was eine Verletzung der Rechte des einzelnen Miteigentümers darstelle. Man könne laut Gericht nicht zur Zahlung von Belastungen verpflichtet werden, wenn man noch gar nicht Miteigentümer geworden sei. Eine Ausnahme stelle nur das Prinzip der Gesamtschuldnerschaft zwischen Käufer und Verkäufer dar, welches für die Kosten des Kondominiums bezüglich des laufenden und des dem Verkauf vorhergehenden Jahres gelte.

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