Italienisches Immobilienrecht – Entschädigung bei Nutzungseinschränkung

Das Kassationsgericht hat mit Urteil Nr. 13368 vom 26. Mai 2017 entschieden, dass die Helligkeit, der Ausblick und der Genuss der Immobilie kennzeichnend seien für das Eigentumsrecht. Die Einschränkung von Luft, Licht, des Landschaftsblicks und der Annehmlichkeit aufgrund einer Hochstraße reduziert indes den Wert des Gebäudes. Aus diesem Grunde wurde einer Miteigentümergemeinschaft eines Wohnhauses durch das Kassationsgericht wegen des Baus einer Straße durch die Gemeinde und der damit verbundenen Einschränkung des Genusses der Wohnungen und damit deren Wert eine Entschädigung von ca. EUR 670.000,00 zugesprochen.

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