Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
7. Mai 2018
Wenn es zwischen dem Inhalt des Vorvertrages und dem Inhalt des endgültigen Kaufvertrages Unterschiede geben sollte und keine Klausel vorhanden ist, die den Vorrang einer Urkunde gegenüber er anderen bestimmt diesbezüglich, gilt dasjenige, was im endgültigen Kaufvertrag beschrieben ist (Urteil des Kassationsgerichts Nr. 6223 vom 14.03.2018).
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014
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