Italienisches Immobilienrecht

In Italien müssen wie in Deutschland auch jährlich Steuern für Immobilieneigentum gezahlt werden. Diese Steuern (IMU) werden aber nicht seitens der Behörden mitgeteilt, sondern müssen vom Eigentümer selbst berechnet werden und sind regelmäßig in zwei Raten zu zahlen (1. Rate bis 16. Juni, 2. Rate bis zum 16. Dezember). Werden diese Zahlungen nicht geleistet, da gerade ausländische Immobilienbesitzer diese Verpflichtung zur Eigenberechnung oftmals nicht kennen, können Strafzahlungen von der Gemeinde geltend gemacht werden.

Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien

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