Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
23. März 2016
In Italien müssen wie in Deutschland auch jährlich Steuern für Immobilieneigentum gezahlt werden. Diese Steuern (IMU) werden aber nicht seitens der Behörden mitgeteilt, sondern müssen vom Eigentümer selbst berechnet werden und sind regelmäßig in zwei Raten zu zahlen (1. Rate bis 16. Juni, 2. Rate bis zum 16. Dezember). Werden diese Zahlungen nicht geleistet, da gerade ausländische Immobilienbesitzer diese Verpflichtung zur Eigenberechnung oftmals nicht kennen, können Strafzahlungen von der Gemeinde geltend gemacht werden.
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