Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
19. Januar 2016
Das Landgericht Genua hat mit Urteil vom 16. Juni 2015, n. 1922, entschieden, dass das Fehlen einer behördlichen Nutzbarkeitsbescheinigung (sog. certificato di agibilità) dem Käufer einer Immobilie in Italien das Recht gibt von dem Verkäufer die Auflösung des Kaufvertrages und somit die Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen.
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN