Italienisches Immobilienrecht

Nach einem Urteil des Tribunale di Palermo vom 05. Mai 2016 (Urteil Nr. 2525) sind die Maklergebühren schon bei Abschluss des in Italien üblichen und bindenden Vorvertrages zu einer Immobilie fällig.

Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien

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