Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
16. Dezember 2015
Der 3. Zivilrechtssenat des italienischen Corte di Cassazione hat mit Urteil vom 29.November 2015 (n. 24337) entschieden, dass im Falle der Nichterfüllung eines Immobilienvorvertrages nach italienischem Recht das bestehende Wahlrecht zwischen einer Klage auf Auflösung des Vertrages verbunden mit einem Schadensersatzbegehren und dem Rücktritt vom Vertrag unter Einbehaltung der geleisteten Anzahlung/Draufgabe (caparra confirmatoria), nicht bedeute, dass beide zur Wahl stehenden Möglichkeiten kumulativ geltend gemacht werden können.
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN