Italienisches Erbrecht – Erbauseinandersetzung
Nach einer Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts darf bei einer Erbauseinandersetzung die Zuteilung der auseinanderzusetzenden...
28. April 2017
Das Desinteresse eines Elternteils an einem Kind stellt nicht nur eine Verletzung der elterlichen Pflichten bezüglich Unterhalt, Ausbildung und Erziehung dar, sondern auch einen Nicht-Vermögensschaden aufgrund des hieraus resultierenden Leidens wegen des Fehlens der Elternfigur mit dahingehenden Auswirkungen sozialer und persönlicher Natur, wenn man immer das Gefühl haben muss, als Kind nicht erwünscht zu sein und zurückgewiesen zu werden. Dieser Schaden kann im Wege eines Ermessens liquidiert werden. Ist der Elternteil bereits verstorben, müssen die Erben desselben den Schaden begleichen, so das Landgericht Cagliari mit Urteil Nr. 259/17 vom 25. Januar 2017.
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