Italienisches Immobilienrecht – Immobilienerwerb in Italien
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
25. Juli 2016
Stirbt ein Deutscher in Italien und hat dort seinen Wohnsitz, wird er nach italienischem Recht beerbt, auch wenn die Erben in Deutschland wohnen sollten. Bei Schulden des Erblassers kann das eigene Vermögen des Eben geschützt werden mit der sog. Erbschaftsannahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung.
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN