Italienisches Erbrecht – Erstellung Testament

Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass ein Testament auch dadurch erstellt werden kann, dass der Erblasser in einem handschriftlichen Brief die Erben benennt, wenn hierdurch der eindeutige Wille zur testamentarischen Nachlassregelung hervorgeht (Corte di Cassazione, Urteil vom 22.12.2016, Nr. 26791).

Ratgeber zum Thema „Internationales Erbrecht Italien“ erschienen - Richtig erben auf Italienisch

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