Geplante Änderung der Steuersätze/Steuerfreibeträge bei Erbschaften in Italien

Die geplante Änderung der Steuersätze bei Erbschaften sieht eine Erhöhung der Sätze von 4% auf 5 % bei Erben in direkter Linie (Kinder oder Eltern) und von 6% auf 8 % für andere Verwandte (bis zum 5. Grad) vor. Für Erben, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind, ist eine Erhöhung von 8% auf 10% vorgesehen.

Die geplante Änderung soll des weiteren auch eine Änderung der Steuerfreibeträge mit sich bringen. Der unter der Regierung Prodi eingeführte Steuerfreibetrag bei Erbschaften für Erben in direkter Linie (Kinder oder Eltern) von derzeit 1 Million Euro soll auf einen Freibetrag von 200.000-300.000 Euro herabgesetzt werden. Für Geschwister (Brüder und Schwester) des Erblasser soll sich der Steuerfreibetrag von derzeit 100.000 Euro auf 30.000-50.000 Euro reduzieren.

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