Änderung des internationalen Erbrechts zum 17.08.2015 aufgrund der EU-Erbrechtsreform („Rom V“)
Ab dem 17.08.2015 regelt das EU-Erbrecht, welches nationale Recht angewendet wird, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird. Vom 17. August an gilt...
21. August 2014
Bereits im letzten Sommer hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet wonach ab 2022 Anwälte, Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden nur noch über den elektronischen Rechtsverkehr rechtsverbindlich miteinander kommunizieren können. Dazu müssen in den nächsten Jahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften und bei den Rechtsanwaltskammern elektronische Postfächer eingerichtet werden. Auch die Unterschrift unter die elektronischen Schriftsätze erfolgt dann nur noch per elektronischer Signatur.
In einigen Bundesländern ist die sog. E-Akte bereits Testweise eingeführt worden, so unter anderem in Hessen. Ab 1.Januar 2022 wird der Papierverkehr dann endgültig eingestellt. Lediglich für den Bürger bleibt weiterhin die Möglichkeit per Post mit Gerichten und Behörden zu kommunizieren. Hintergrund des Gesetzes ist die Beschleunigung und Modernisierung der Verfahren, sowie Kostenersparnis.
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