Nachlasszeugnis

Mit der seit dem 17.08.2015 geltende EU-Erbrechtsreform wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, welches durch Erben oder Testamentsvollstrecker ohne zusätzliche gerichtliche Anerkennung im EU-Ausland verwendet werden
kann, um ihre Rechte am Nachlass auszuüben.

Ist die Angabe von Nachlassgegenständen im europäischen Nachlasszeugnis möglich?

Das europäische Nachlasszeugnis ist eine Art internationaler Erbschein. Das bedeutet, wenn zum Nachlass sich im europäischen Ausland befindliche...

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Ermittlungspflicht des Notars bei notariellem Nachlassverzeichnis

Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter vom Erben die Aufstellung des Nachlasses in einem notariellen Nachlassverzeichnis, genügt es nicht, wenn der...

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Antragsrecht des Nachlasspflegers für Europäisches Nachlasszeugnis

Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 2.2.2018 – 3 Wx 4/18 entschieden, dass, sofern zum Aufgabenkreis des Nachlasspflegers auch die...

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