Liveübertragungen von Gerichtsprozessen im Fernsehen ?

In einer aktuellen Diskussion der Landesjustizministerkonferenz geht es um die Frage, ob Gerichtsverfahren zukünftig im Fernsehen übertragen werden dürfen. Bislang sind Videoübertragungen aus Gerichtssälen gesetzlich verboten, weil der Angeklagte sonst zum Schauobjekt degradiert würde, was ihn in seiner Menschenwürde verletzt. Nach Vorschlag des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty soll dieses Verbot seiner Auffassung nach in der Hinsicht gelockert werden, dass Richtern bei großem Öffentlichkeitsandrang die Möglichkeit gegeben wird, eine Videoübertragung
in einen Nebenraum des Gerichtssaals zu erlauben. Der Vorschlag Kutschatys stößt dabei nicht auf allseitige Zustimmung. Mecklenburg-Vorpommerns Justizminsterin Maria Kuder hält von diesem Vorschlag nichts und ist der Auffassung, dass Kameras auch zukünftig in Gerichtssälen nichts zu suchen haben.

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