Bundesverfassungsgericht berät über Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftssteuer

Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftssteuer. Die 2009 in Kraft getretene Regelung sieht derzeit Privilegierungen für Firmenerben vor. So sparen Firmenerben, welche die Firma fünf Jahre lang weiter-führen und die Arbeitsplätze weitestgehend erhalten, 85 % der eigentlich fälligen Erbschaftssteuer. Wenn die Erben garan-tieren, in den ersten sieben Jahren keine Arbeitsplätze abzubauen, muss sogar gar keine Erbschaftssteuer abgeführt werden. Der Bundesfinanzhof hatte eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gerichtet, da er der Auffassung ist, diese Begünsti-gungen gingen zu weit. Ein Urteil wird für Mitte Herbst erwartet. In der Bundesregierung werden derzeit erste Pläne diskutiert, welche Lösungen für Firmen es für den Fall der Verfassungswidrigkeit der Regelung geben kann. Eine Variante sieht dabei
die Einführung einer Stundungsmöglichkeit auf Unternehmensebene vor. Demnach solle die Steuerzahlung von Firmenerben auf zehn Jahre verteilt werden.

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