Keine Auskunftspflicht des Miterben gegenüber Erbengemeinschaft.
Ein Miterbe ist gegenüber einer Erbengemeinschaft nicht zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. So hat das OLG Hamm in einer...
17. Juni 2025
Nach 34 Jahren hat der Streit um das Erbe des früheren Arag-Chefs Walter Faßbender ein Ende genommen. Das Landgericht Düsseldorf hat nun geurteilt, dass der Sohn des Erblassers seiner Schwester einen Ausgleich in Höhe von 3,5 Millionen Euro zahlen muss.
Der Erblasser Faßbender hatte testamentarisch verfügt, dass sein Sohn sämtliche seiner Anteile am Arag-Versicherungs-konzern erhalten soll, seine Tochter sollte hierfür einen Ausgleich bekommen. Nach dem Tod Walter Faßbenders 1972Der Streit ergab sich aus der Bewertung der Unternehmensanteile. Der Prozess dauerte unter anderem deshalb so lange,
weil der Anwalt der Tochter und ein Sachverständiger in der Zwischenzeit verstorben waren. Da die Tochter deutlich mehr
als die 3,5 Millionen gefordert hatte, muss sie 70 % der Prozesskosten tragen. Ob sich der lange Streit für sie gelohnt hat?
Die Tochter hat nun Berufung beim OLG eingelegt, es dürfte also noch eine Weile weitergehen.
Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die Dauer des Verfahrens höchst außergewöhnlich ist und ein Erbrechtsstreit
zwar langwierig sein kann, aber doch innerhalb einer wesentlich kürzeren Zeit entschieden wird.
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