Italienisches Immobilienrecht/Strafrecht – Anzahlung Immobilienkauf/Unterschlagung

Das Kassationsgericht hat mit Urteil Nr. 54521 vom 04. Dezember 2017 entschieden, dass keine Unterschlagung vorliegt, wenn der Makler vom Käufer erhaltene Anzahlungen nicht zurückerstattet, obwohl die gegenständliche Immobilie nicht übertragen wurde. Bei den Anzahlungen handele es sich nicht um eine fremde Sache, da diese in das Vermögen desjenigen übergehen, der sie erhalte. Hier sei vielmehr ein rein zivilrechtlicher Sachverhalt gegeben, wie dies auch schon mit Urteil Nr. 15815/2017 entschieden wurde, dort betreffend die fehlende Rückzahlung durch den Immobilienverkäufer.

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