Italienisches Erbrecht – Anfechtung Erbausschlagung

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Neapel ist die gesetzlich geregelte Möglichkeit des Gläubigers, eine Erbausschlagung des Schuldners anzufechten, die dessen Vermögen erhöht hätte und hierdurch den Gläubiger zum Inhaber des Nachlasses zu machen, analog anwendbar auf die Herabsetzung nach italienischem Recht. Danach soll ein Gläubiger auch den Verzicht des Schuldners auf die Herabsetzungsklage gegen Schenkungen oder jegliche Verletzungen seines Pflichtteils im Testament anfechten können (Urteil Nr. 118 vom 12.01.2018).

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