Staatsanwaltschaft beantragt drei Jahre Freiheitsstrafe für Anton Schlecker

Der Prozess am Landgericht Stuttgart gegen Anton Schlecker, dem ehemaligen Inhaber der Drogeriemarktkette Schlecker, geht dem Ende zu. Am Montag den 20. November 2017 hielt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer. Da aus Sicht der Staats-
anwaltschaft Schlecker vor der Insolvenz der Drogeriemarktkette mehrere Millionen Euro beiseite geschafft und damit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben soll sowie überhöhte Stundensätze an die Logistik Tochterfirma LDG gezahlt haben
soll, hielt sie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für angemessen.

Ob die Kammer des Landgerichts Stuttgart diesem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt, hängt davon ab ob die Richter
davon überzeugt sind, dass Anton Schlecker zumindest hätte wissen müssen, dass sein Unternehmen zahlungsunfähig
ist. Das Urteil soll nächste Woche verkündet werden. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.

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