Urteil im Fall Schlecker gefällt
Letzte Woche hatte die Staatsanwaltschaft im Plädoyer für Anton Schlecker 3 Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Das Landgericht Stuttgart verurteilte...
17. Juni 2025
Die Finanzministerkonferenz hat eine deutliche Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen. Der Plan hierzu sieht
drei Eckpunkte vor: 1. Zukünftig soll der Strafzuschlag bereits ab einem Steuerschaden von EUR 25.000,00 statt
bisher EUR 50.000,00 fällig werden. Daneben soll der Strafzuschlag wie folgt gestaffelt werden:
2. Die strafrechtliche Verjährungs- und die Berichtigungspflicht wird auf 10 Jahre verlängert. 3. Eine Selbstanzeige
soll künftig nur dann wirksam werden, wenn der Täter den hinterzogenen Betrag einschließlich Hinterziehungszinsen
von 6 % zusätzlich pro Jahr für den gesamten Zehnjahreszeitraum umgehend nachentrichtet.
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