Abhöraktion bei der Polizei
Meistens sind es die Ermittlungsbehörden, die Straftatverdächtige mit technischen Mitteln überwachen. Jetzt hat es wohl die Ermittler in Köln selbst...
17. Juni 2025
Die bekannte Femenaktivistin Josephine Witt ist vom Amtsgericht Köln wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geld-strafe von 20 Tagessätzen á 60 Euro verurteilt worden. Witt war letztes Jahr am ersten Weihnachtsfeiertag während des Gottesdienstes mit unbekleidetem Oberkörper auf den Hochaltar des Kölner Doms gesprungen und hatte feministische Parolen gerufen. Dazu prangte auf ihrem nackten Oberkörper die Parole: „I am God“. Das Gericht sah durch diese Handlung den Tatbestand § 167 StGB als erfüllt an. Nach Auffassung des Gerichts habe Witt den Gottesdienst in besonders grober
und kaum zu überbietender Weise gestört.
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