Bundesanwaltschaft – Was ist das eigentlich?

„Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen“ so oder so ähnlich lauteten in den letzten Monaten leider häufiger die Schlagzeilen. Zuletzt im Fall des Hamburger Messerangriffs vom Juli 2017. Der 26jährige Ahmad A. hatte in einem Hamburger Supermarkt einen Mann erstochen. Ein radikal-islamischer Hintergrund der Tat soll nahe liegen und daher ermittelt die Generalbundesanwaltschaft.

Doch was genau ist die Generalbundesanwaltschaft? Ist es eine Art Super-Staatsanwaltschaft? Wann ist sie zuständig?
Diese Fragen möchten wir Ihnen aus gegebenem Anlass gerne beantworten.

Die Generalbundesanwaltschaft ist die oberste Strafverfolgungsbehörde auf dem Gebiet des Staatsschutzes. Das bedeutet, der Generalbundesanwalt übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.

Entsprechend bearbeitet er politisch motivierte Delikte, das sind insbesondere zum Beispiel terroristische Gewalttaten oder Delikte, die die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangieren. Darüberhinaus ist der Generalbundesanwalt
für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig.

Die Generalbundesanwaltschaft ermittelt und klagt also an, wie jede andere Staatsanwaltschaft auch, nur eben explizit
im Bereich der schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen.

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