Ratgeber zum Thema „Internationales Erbrecht Italien“ erschienen - Richtig erben auf Italienisch
Frankfurt, 22.04.2014: „Positiv fallen die Beispiele und auch die ganz praktische „Ausfüllanleitung“ auf“, zieht der Autor in der ErbR, der...
22. August 2016
Der italienische Fiskus erhebt bei Erbfällen deutscher Erblasser seine Erbschaftssteuern nur auf die in Italien belegene Vermögensmasse (z.B. Ferienhäuser). Auf das in Deutschland belegene Vermögen wird keine Erbschaftssteuer geschuldet, wenn Erblasser in Deutschland ansässig war.
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