Strafrecht
WIR VERTEIDIGEN UND VERTRETEN SIE IMMER WIEDER ERFOLGREICH:
IM STRAFRECHT, WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT UND STEUERSTRAFRECHT.
Strafrecht ist ein sensibles Thema. Da ist es wichtig, dass man seine Disziplinen gut beherrscht. Und weil wir uns in diesen speziellen Fachbereichen so gut auskennen, kämpfen wir mit noch mehr Elan und noch mehr Enthusiasmus für Ihr Recht – mit knapp 20 Jahren Erfahrung und einem kompetenten Team an der Seite. Kein Wunder, dass wir sogar zu Rate gezogen werden, wenn Experten nicht weiterwissen. So sind wir einerseits als „klassische“ Strafverteidiger im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig, andererseits vertreten und beraten wir aber auch Unternehmen (z. B. im Bereich Compliance) sowie Berufsträger (Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Psychologen, Architekten) bei berufsaufsichtsrechtlichen und berufsgerichtlichen Verfahren. Also lassen Sie uns mit Kompetenz und Leidenschaft für Sie eintreten.
EIN PAAR WORTE ÜBER STRAFRECHT
Für den juristischen Laien ist es nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen, was alles Gegenstand der Tätigkeit einer Strafrechtskanzlei ist. Wir haben für Sie daher im Folgenden „Allgemeines zum Strafrecht“, aber eben auch einen groben Überblick über die Fachbereiche und den Ablauf eines strafrechtlichen Mandats aufgelistet. Gerne können Sie sich aber auch bei jeglichen zusätzlichen Fragen direkt an uns wenden.
Allgemeines
Fachbereiche
Anwaltliche Vertretung in unterschiedlichen Verfahrensstadien
Außergerichtliche Vertretung im Ermittlungsverfahren
Verhandlung mit Staatsanwaltschaft zur Vermeidung von Strafprozessen
Gerichtliche Vertretung bei Strafverfahren in erster und zweiter Instanz
Vertretung im Rechtsmittel
Anwaltliche Betreuung bei Haftsachen
Unsere Kompetenzschwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht
In diesen Fachbereichen können wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung helfen:
White Collar-Delikte (Korruption, Untreue, Geldwäsche, Betrug etc.)
Steuerstrafrecht
Umweltstrafdelikte
Kapitalverbrechen
Die anwaltliche Vertretung in einem Ermittlungsverfahren/Strafprozess eines Kapitalverbrechens (Mord/Totschlag) erfordert vom Verteidiger besondere Qualifikationen und vor allem Fingerspitzengefühl und Erfahrung.
Dies gilt umso mehr, als derartige Fälle regelmäßig presserelevant sind und auch die damit einhergehenden Aspekte entsprechend einer Mandatsbearbeitung maßgeblich beachtet werden müssen.
Gut, wenn Sie dann einen kompetenten, souverän auftretenden Verteidiger an Ihrer Seite wissen, der aber gleichzeitig auch Leidenschaft, Engagement und Durchsetzungsfähigkeit an den Tag legt.
Überzeugen Sie sich selbst und kontaktieren uns, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Selbstverständlich kommen wir auch gerne – im Falle einer Untersuchungshaft – zu Ihnen in die Haftanstalt.
Länderübergreifendes/internationales Strafrecht
Grundsätzliches zum Ablauf eines strafrechtlichen Mandats
Auf diese Weise wird Ihr Anwalt mit Ihnen Ihr Anliegen erarbeiten.
1. WAHL DER RICHTIGEN TAKTIK / DER RICHTIGEN STRATEGIE
Das A und O einer erfolgreichen Strafverteidigung ist die Wahl der richtigen Taktik / der richtigen Strategie. Es empfiehlt sich daher, sich unverzüglich nach Bekanntwerden etwaiger strafrechtlicher Vorwürfe an einen erfahrenen und kompetenten und im Strafrecht versierten Anwalt zu wenden. Denn ein möglichst frühes Tätigwerden bietet die besten Voraussetzungen dafür, noch entscheidend Einfluss auf den Fortgang des Ermittlungsverfahrens zu nehmen. Nach Beschaffung der notwendigen Hintergrundinformationen durch die Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts muss demzufolge eine kluge und vorausschauende Taktik und Strategie ausgearbeitet werden, namentlich für das außergerichtliche Verfahren als auch für bereits einen etwaig bevorstehenden gerichtlichen Prozess.
2. VORGEHEN IM AUSSERGERICHTLICHEN VERFAHREN
Regelmäßig empfiehlt es sich, der in vielen Fällen doch recht einseitigen Darstellung für eine Strafanzeige eine eigenständige Stellungnahme entgegenzusetzen. Zu bedenken ist darüber hinaus, ob im konkreten Fall nicht sogar eine Gegenanzeige, beispielsweise wegen Verleumdung oder übler Nachrede sinnvoll und erfolgversprechend ist, um sich dadurch aktiv zur Wehr zu setzen. Nach unserem Selbstverständnis endet eine gute außergerichtliche Verteidigung allerdings nicht im reinen Schriftverkehr. In vielen Fällen kann vielmehr der Fortgang des Ermittlungsverfahrens insbesondere auch durch den vom Verteidiger initiierten persönlichen Kontakt zur Staatsanwaltschaft in Form von Vor-Ort-Terminen etc. zugunsten des Beschuldigten beeinflusst werden. Ein solches Vorgehen kann dem erfahrenen und versierten Verteidiger es nämlich nicht nur ermöglichen „dicht am Ermittlungsverfahren“ zu bleiben, sondern auch gezielt Einfluss im Sinne des Angeschuldigten zu nehmen.
3. GERICHTLICHES VERFAHREN
Selbstverständlich – auch wenn ein frühzeitiges anwaltliches Tätigwerden stets anzuraten ist – können Sie sich auch dann an uns wenden, wenn bereits Anklage gegen Sie erhoben wurde. Gerade in der dann anstehenden Hauptverhandlung gilt es für den Verteidiger, mit Herz und Verstand, engagiert und klug vorausdenkend zugleich für den Angeklagten einzutreten. Ein guter Verteidiger scheut dabei zu keinem Zeitpunkt den Konflikt mit Gericht und Staatsanwaltschaft, hat aber gleichzeitig auch bei entsprechender Beweislage alle denkbaren Strafzumessungsgesichtspunkte im Blick.
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